Fragen / Antworten

  • Wo befindet sich das Betriebsbüro Baseltor?

    Das Betriebsbüro Baseltor befindet sich im Treppenhaus, 1. Untergeschoss.

  • Wo befindet sich das Betriebsbüro Bieltor?

    Das Betriebsbüro Bieltor befindet sich im 1. Untergeschoss beim Kassen-/Ausfahrtsbereich.

  • Wo befindet sich das Betriebsbüro Berntor?

    Das Betriebsbüro Berntor befindet sich im 1. Untergeschoss bei den Schranken (Ein-/Ausfahrtsbereich).

  • Kann ein Elektroauto in den Parkhäusern aufgeladen werden?

    Im Parkhaus Baseltor so wie Berntor befinden sich je 2 Aufladestationen (1 Untergeschoss). Im Parkhaus Bieltor befinden sich momentan noch keine Aufladestationen.

  • Wie lange sind die Parkhäuser geöffnet?

    Die Parkhäuser sind durchgehend (24h an 365 Tagen) geöffnet.

  • Wie hoch ist die maximale Einfahrtshöhe?

    Die maximale Einfahrtshöhe beträgt im Bieltor, Baseltor und Berntor 2.1m.

  • Was darf ich im Parkhaus parkieren?

    Leichte Motorfahrzeuge. Die Einfahrt von anderen Fahrzeugen wie z.B. Lastwagen, Wohnwagen, Anhänger, Motorräder, Hand- und Kinderwagen ist verboten.

  • Welche Zahlungsmöglichkeiten bieten Sie in den Parkhäusern an?

    Bar (Münzen/Noten, auch Euronoten), Debit-/Kreditkarten (EC/Maestro, Postcard, TWINT, Mastercard (Kredit/Debit), Visa (Kredit/Debit), V-Pay, American Express, Diners) oder die Saldokarte.

  • Können Tageskarten gelöst werden?

    Tageskarten können mit dem Einfahrtsticket jederzeit an einem unseren Kassenautomaten gelöst werden.

  • Was kostet eine Tageskarte?

    Eine Tageskarte kostet pro 24 Stunden 18.- CHF.

  • Kann ich mit einer Tageskarte mehrmals aus dem Parkhaus aus- und einfahren?

    Sie können mit einer Tageskarte innerhalb der 24 Stunden beliebig oft aus- und einfahren.

  • Kann ich für mehrere Tage eine Tageskarte Lösen?

    An den Kassenautomaten haben Sie die Möglichkeit mehrere Tage anzuwählen. Sie haben auch die Möglichkeit das Tagesticket an den Kassenautomaten zu verlängern.

  • Was passiert wenn ich die Zeit bei der Tageskarte überschreite?

    Dann müssen Sie an den Kassenautomaten den Restbetrag (zum Kurzparkertarif) begleichen.

  • Kann ein Elektroauto in den Parkhäusern aufgeladen werden?

    Im Parkhaus Baseltor sowie im Parkhaus Berntor befinden sich 2 Aufladestationen (1 Untergeschoss). Im Parkhaus Bieltor befinden sich momentan noch keine Aufladestationen.

  • Wie hoch sind die Kosten für eine Parkplatzmiete?

    Eine Auflistung der Kosten finden Sie hier https://www.solothurn-parking.ch/tarife-miete/ unter „Parkplatzmiete“.

  • Wie lange ist die Mindestdauer für eine Parkplatzmiete?

    Die Mindestdauer für eine Parkplatzmiete beträgt 3 Monate.

  • Wie lange beträgt die Kündigungsfrist bei der Parkplatzmiete?

    Die Kündigungsfrist bei der Parkplatzmiete beträgt 1 Monat (jeweils auf das Ende eines Kalendermonats).

  • Wie lange dauert die Bearbeitungszeit für eine Parkplatzmiete zu erstellen?

    Die Bearbeitungszeit beträgt ca. 2-3 Werktage.

  • Wie erfolgt die Zahlung bei einer Parkplatzmiete?

    Die Zahlung wird monatlich im Voraus via LSV-Vertrag direkt Ihrem Bank-/ Postkonto belastet oder via Einzahlungsscheine.

  • Kann ich die Parkhäuser als Werbemöglichkeit nutzen?

    Für Anfrage für Werbemöglichkeiten (Plakate, Poster, Ausstellfahrzeuge usw.) melden Sie sich bitte bei info@solothurn-parking.ch.

  • Wer haftet in den Parkhäusern?

    Die Parking AG Solothurn haftet nur für Schäden, die nach den gesetzlichen Haftpflichtbestimmungen einen Schadenanspruch begründen. Sie lehnt jegliche Haftung für Beschädigungen oder Verluste an eingestellten Fahrzeugen sowie den darin deponierten Gegenständen und Werten ab. Die Parkhausbenutzer haften persönlich für Beschädigungen, die sie an anderen Fahrzeugen oder an Einrichtungen des Parkhauses verursachen (Ein- und Ausfahrtschranken, Kassenautomaten, Videokameras, Licht, Lüftungsanlagen etc.). Schäden sind unverzüglich dem diensthabenden Personal oder der Verwaltung (Tel. 032 624 42 42) zu melden.

  • Gibt es Einschränkungen in den Parkhäusern?

    Folgende Punkte sind ausdrücklich untersagt:

    • Fahrzeuge ohne gültige Nummernschilder einzustellen
    • Das Parking, mit Schneeketten, Spikes und dergleichen zu befahren.
    • Zugänge und Fluchtwege zu versperren
    • Das unnötige und unberechtigte Verweilen im Parkhaus, insbesondere das Übernachten im Fahrzeug
    • Treibstoffe oder andere feuergefährliche Materialien einzulagern
    • Gegenstände oder Mobilien einzustellen oder zu lagern
    • Das Verunreinigen durch Kaugummis und Zigarettenstummeln sowie das Deponieren von Kehricht und Unrat
    • Reparatur- und Unterhaltsarbeiten am Fahrzeug vorzunehmen, Treibstoff umzufüllen, das Fahrzeug zu reinigen oder zu waschen
    • Das unnötige Laufenlassen oder Ausprobieren von Motoren
    • Fahrzeuge mit undichtem Motor, Tank oder Getriebe einzustellen
    • Plakate anzubringen, Werbematerialien und Flugblätter zu verteilen sowie Waren anzubieten
    • Betteln
    • Mitgeführte Tiere frei laufen zu lassen oder in den Fahrzeugen ohne Aufsicht zu lassen.
    • Sich ungebührlich zu benehmen, insbesondere ein unangebrachtes Auftreten gegenüber dem Personal und anderer Kundschaft (Zuwiderhandlungen werden zur Anzeige gebracht)